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Implantologie

Januar 2026 – Ein Jahr elektronische Patientenakte

Mit dem Ziel, das deutsche Gesundheitssystem effizienter und digitaler zu machen, ist die elektronische Patientenakte ein ambitioniertes Projekt. Pläne dafür gibt es seit mehr als 20 Jahren. Am 15. Januar 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) schließlich schrittweise für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Unter dem Motto „ePA für alle“ haben die Krankenkassen die digitale Akte automatisch erstellt – es sei denn, von Patientenseite wurde aktiv widersprochen. Für private Krankenversicherungen war die Einführung der ePA freiwillig. Im Laufe des Jahres konnten jedoch auch die allermeisten Privatversicherten den ePA-Service in Anspruch nehmen.

Seit dem 1. Oktober 2025 besteht bundesweit für alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die Pflicht, die ePA zu nutzen. Versicherte hingegen können sie weiterhin ablehnen.

Geringer Widerspruch, geringe Nutzung

Die Widerspruchsquote gegen die elektronische Patientenakte ist deutlich geringer als befürchtet. Laut Auskunft vieler Krankenkassen liegt sie im einstelligen Prozentbereich, teilweise sogar bei unter fünf Prozent. Die aktive Nutzung scheint sich auf Patientenseite jedoch noch längst nicht durchgesetzt zu haben. Viele nehmen die Möglichkeiten, via App die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen und Inhalte der Akte zu gestalten, bisher nicht wahr.

Vorteile: Was kann die ePA?

Die elektronische Patientenakte speichert die Krankengeschichte, medizinische Dokumente wie Befunde, Medikationspläne und auch Rezepte digital. Somit sind alle wichtigen Informationen zentral abgelegt und bei Bedarf schnell einsehbar – vom Patienten selbst sowie von Ärzten und medizinischem Fachpersonal im entsprechenden Behandlungszusammenhang.

Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem bisherigen mühsamem Austausch der Daten zwischen medizinischen Einrichtungen. Abläufe können nun besser koordiniert werden, sodass Behandlungen schneller erfolgen können. Zudem verringert sich das Risiko für unnötige Mehrfachuntersuchungen und unerwünschte Wechselwirkungen von Arzneien erheblich.

Nachteile: Was sagen Kritiker?

Seit Einführung der ePA wurden verschiedene digitale Sicherheitslücken ausfindig gemacht – Hacker hätten sich Zugangsschlüssel zu Akten verschaffen können. Auch wenn hier nachgebessert wurde, kritisieren insbesondere Datenschützer die virtuelle Speicherung persönlicher Informationen bzw. Krankheitsbilder. Auch sei nicht völlig transparent, inwiefern (anonymisierte) Gesundheitsdaten zukünftig für Forschungszwecke verwendet werden können.

Grundsätzlich wird an die Eigenverantwortung appelliert. Der Verbraucherschutz rät, die ePA aktiv zu verwalten und beispielsweise festzulegen, welche Dokumente für welche Praxis freigegeben werden. In diesem Zusammenhang wird die Bedienbarkeit der Apps kritisiert. Diese müsse einfacher sein, damit auch Menschen mit wenig Technikerfahrung das Angebot problemlos nutzen können.

Fazit: guter Ansatz mit Luft nach oben

Auch wenn die elektronische Patientenakte noch nicht im Alltag vieler Versicherter angekommen ist, sind ihre Vorteile unübersehbar – sowohl für den einzelnen Patienten als auch für das Gesundheitssystem insgesamt. Wichtig: Nutzerfreundlichkeit, Transparenz und digitale Sicherheit müssen konstant verbessert werden.